Übernachtungskosten sind die tatsächlichen Ausgaben, die ein Arbeitnehmer für eine Unterkunft bei einer dienstlichen Reise hat. Wenn die Unterkunft am Einsatzort die einzige Wohnung des Arbeitnehmers ist, gelten diese Kosten nicht als zusätzlicher Aufwand im steuerlichen Sinn. Werbungskostenabzug Die echten Übernachtungskosten können als Reisekosten geltend gemacht und steuerlich als Werbungskosten abgezogen werden, sofern der Arbeitgeber … Übernachtungskosten weiterlesen
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