Übersicht über die ab 1. Januar 2025 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland Land Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens 24 Stunden je Kalendertag Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen für den An‑ und Abreisetag sowie bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden je Kalendertag Pauschbetrag für Übernachtungskosten € € € Afghanistan 30 20 … Pauschbeträge 2025 weiterlesen
Fügen Sie diese URL in Ihre WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Fügen Sie diesen Code in Ihre Website ein, um ihn einzubinden